Pflegeleistungen
Was bieten wir?
SIe kommen aus dem Krankenhaus und sind Überfordert?
Ihr Angehöriger kommt aus dem Krankenhaus und Ihnen wird alles zu viel?
Wir helfen effizient und schnell, in Wiesbaden, Main-Taunus-Kreis und teilweise in FFM!
Mit anständigen Entlassbericht, Überleitungsbogen und Medikamenten für 3 Tage im voraus nehmen wir Sie auch am WE auf!
Wer bezahlt diese Leistungen
Je nach Bedarf –gesetzliche Kranken-und Pflegekasse, Private Kranken- und Pflegeversicherung, Beihilfekassen, Wohlfahrtsverbände und Bezirksämter.
Falls noch offene Fragen bestehen sollten, können Sie uns gerne anrufen oder persönlich besuchen. Unsere Beratungen sind kostenlos und zuverlässig. Sollten Sie nicht in der Lage sein zu uns kommen zu können, werden wir Sie gerne besuchen.
Unsere Leistungen im Überblick
Behandlungspflege (SGB V)
– Verabreichen von Medikamenten oral, oder enteral(werden auf Wunsch durch unsere Hausapotheke verblistert )
– Injektionen Sub cutan (z.B: Insulin, Clexane) /Injektion Intra Muskulär( z.B.: B-Vitamine etc., Infusionen an- und abhängen)
– Wundversorgung & Verbandswechsel (exzellenter Wundtherapeut und Manager mit regelmäßigen Visiten involviert)
-Kompressionstherapie(Verbände)
– PEG – Versorgung
-Portversorgung
-Parenterale und enterale Ernährung
– Stoma Versorgung
Körperbezogene pflege (SGB XI)
– Duschen, Baden
– Große und kleine Körperpflege
– Hauswirtschaftliche Versorgung nach §45 b ( in Verbindung mit Pflege)
– Essen kochen und anreichen
– Transfer, Lagerung (aus/ins, oder im Bett)
Beratungsgespräch (§37.3)
– ein für Sie kostenloser Beratungsbesuch
(Pflegekasse zahlt die gesamten Kosten)
– schneller und zeitnaher Termin
– wir besuchen Sie gerne Zuhause
– Pflegegrad 2 oder 3 brauchen einmal halbjährlich eine Qualitätskontrolle zur Absicherung der Pflege durch einen Pflegedienst
– Pflegegrad 4 oder 5 brauchen einmal vierteljährlich eine Qualitätskontrolle zur Absicherung der Pflege durch einen Pflegedienst
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Patienten noch die zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung nach §45b zur Verfügung.
Diese Leistung wird von der Pflegekasse angeboten als weitere Entlastung für die Pflegebedürftigen.
Einige Beispiele für diese Leistung sind:
– Einkauf von Lebensmittel, Hygienemitteln
– Organisation von weiteren Besorgungen
– Zubereitung von Mahlzeiten
– waschen von Wäsche
– Hilfe bei der Reinigung der Wohnung
- Private Leistungen
Wir bieten ebenfalls Schulungen von Angehörigen im Umgang mit Hilfsmitteln und bzgl. der Pflege an.
